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26.10.2012

Landesweite Kooperation zur Anerkennung von Leistungen auf das berufsbegleitende Studium

Landesweite Kooperation zur Anerkennung von Leistungen auf das berufsbegleitende Studium
Bildrechte/-quelle: EUFH

Ministerium gibt grünes Licht Im Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf unterschrieben Ministerin Sylvia Löhrmann und Prof. Dr. Birger Lang, Präsident der Europäischen Fachhochschule (EUFH), eine neue Kooperationsvereinbarung.



Die Vereinbarung ermöglicht Studieninteressenten mit einschlägigen Vorleistungen aus Wirtschaftsfachschulen, Fachrichtung Betriebswirtschaft, in NRW einen Quereinstieg in das berufsbegleitende Bachelor-Studium General Management an den Standorten Köln und Neuss der EUFH. Staatlich Geprüfte Betriebswirte und Fremdsprachenassistenten können an der EUFH ihren akademischen Grad schon nach deutlich verkürzter Studienzeit erlangen, denn ihre außerhalb der Hochschule erbrachten Leistungen werden ab sofort pauschal anerkannt.



„Was bisher nur für Absolventen unserer Partnerfachschulen oder nach aufwändigen Einzelfallprüfungen möglich war, wird nun allen Staatlich Geprüften Betriebswirten und Fremdsprachenassistenten offen stehen“, erklärte Prof. Dr. Birger Lang. „Es freut mich sehr, dass wir nun allen Studieninteressenten mit nachweislich auf das Studium bei uns anrechenbaren Vorleistungen einen kurzen und attraktiven Weg zum Bachelor neben dem Beruf ebnen können.“ Die nun getroffene Vereinbarung basiert auf den positiven Erfahrungen mit 25 Fachschulen, die sich vorbildlich für diese Anerkennung mit eingesetzt haben. Im Vertrag zwischen dem Ministerium und der Europäischen Fachhochschule ist festgelegt, den Abschluss von Absolventen einer Fachschule für Wirtschaft mit Fachrichtung Betriebswirtschaft im Umfang von 90 Credit Points anzurechnen. Das ist bereits die „halbe Miete“, denn im Bachelor-Studium erreichen die Absolventen am Ende 180 Credit Points. Außerdem ist für den Berufsabschluss „Fremdsprachenassistentin/Fremdsprachenassistent“ eine pauschale Anrechnung mit zusätzlicher individueller Prüfung vereinbart.






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